Schadensfall erklärt
Wildunfall – zahlt die Teilkasko?
Kurzantwort
Die Teilkasko kann Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes übernehmen. Viele Tarife erweitern den Schutz auf weitere Tiere, doch das ist nicht selbstverständlich. Wichtig sind der tatsächliche Zusammenstoß, die Tierart, unverzügliche Dokumentation und die vertraglich verlangte Schadenmeldung.
Auf einen Blick
- Schadenart
- Kaskoschaden durch Tierkollision
- Worum geht es?
- eigenes Auto
- Entscheidend im Tarif
- Zusammenstoß mit Haarwild oder tariflich erweiterten Tierarten
- Besonderheit
- Die Tierart und ein tatsächlicher Zusammenstoß sind im Grundschutz entscheidend; Ausweichschäden werden gesondert geprüft
Wildunfall: Wann zahlt die Teilkasko?
Die Teilkasko kann Schäden übernehmen, wenn das fahrende Auto mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes zusammenstößt. Viele Tarife gehen weiter und versichern Kollisionen mit weiteren oder allen Tieren. Entscheidend sind die eigenen Bedingungen.
Welche Tierart war beteiligt?
Zum Haarwild gehören beispielsweise Reh, Wildschwein, Fuchs und Hase. Haustiere, Nutztiere oder Vögel fallen nicht automatisch unter eine reine Haarwildklausel. Deshalb sollte die Tierart so genau wie möglich dokumentiert werden.
Zusammenstoß oder Ausweichmanöver?
Die klassische Teilkaskodeckung setzt eine Berührung zwischen fahrendem Fahrzeug und Tier voraus. Ein Schaden beim Ausweichen ohne Kollision ist anders zu prüfen und nicht automatisch von der Tierklausel erfasst.
Fehlt das Tier am Unfallort, können Haare, Blut, Spuren, Zeugen und das typische Schadenbild den Zusammenstoß belegen.
Was ist am Unfallort zu tun?
Halte an, sichere die Stelle und verständige Polizei oder die örtlich zuständige Stelle. Verletztes Wild darf nicht angefasst oder mitgenommen werden. Eine Wildunfallbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für die Versicherung.
Schadenmeldung an die Teilkasko
- Unfallort und Fahrzeug fotografieren
- Spuren nicht vorschnell entfernen
- Zeugen und Tierart notieren
- Wildunfallbescheinigung einholen
- Reparatur vorab abstimmen
Zahlt die Teilkasko bei einem Hund?
Nur wenn der Tarif über Haarwild hinaus weitere oder alle Tiere einschließt. Daneben können Ansprüche gegen den Tierhalter bestehen.
Was gilt bei einem reinen Ausweichschaden?
Er ist keine gewöhnliche Tierkollision und muss anhand anderer Vertrags- und Haftungsregeln gesondert geprüft werden.
Versicherungsschutz
Wann zahlt die Versicherung?
Wann wird meist gezahlt?
Nach den AKB-Musterbedingungen ist der Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert. Der konkrete Tarif kann weitere Tiere einschließen. Kollision, Tierart und Fahrzeugschaden müssen plausibel zusammenpassen und die vertraglichen Anzeige- und Nachweispflichten eingehalten werden.
Wann wird meist nicht gezahlt?
Ein Ausweichmanöver ohne Berührung ist nicht automatisch als Tierkollision gedeckt; Ansprüche können nur unter anderen rechtlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Haustiere, Vögel oder Nutztiere sind im reinen Haarwildschutz nicht zwingend erfasst. Schäden durch falsche Angaben oder vorsätzliche Herbeiführung sind nicht versichert.
Was solltest du jetzt tun?
Halte an, sichere die Unfallstelle und hilf Verletzten. Berühre ein verletztes oder totes Wildtier nicht und verständige Polizei oder zuständige Stelle. Fotografiere Unfallort, Spuren und Fahrzeug, notiere Zeugen und lass dir eine Wildunfallbescheinigung geben. Stimme Reparatur und Besichtigung mit der Kaskoversicherung ab.
Wo Versicherungen häufig Probleme machen
Oft fehlen Tierkörper oder eindeutige Spuren. Dann müssen Haarreste, Blut, Schadenbild, Zeugen und Unfallort zusammen bewertet werden. Streit gibt es auch über die Tierart und darüber, ob eine Kollision oder nur ein Ausweichschaden vorlag.
Prüfe deinen Versicherungsschutz
1. Deckt der Tarif nur Haarwild oder Zusammenstöße mit Tieren aller Art?
2. Sind Ausweichschäden oder Rettungskosten gesondert geregelt?
3. Welche Selbstbeteiligung und Nachweise, insbesondere Wildunfallbescheinigung, gelten?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Fordere die konkrete Tierklausel und den Ablehnungsgrund an. Reiche Fotos, Spuren, Zeugen, Polizeivorgang und Wildunfallbescheinigung nach. Prüfe, ob Kollision, Tierart oder Obliegenheit bestritten wird. Bei einem Ausweichschaden sollte die rechtliche Einordnung gesondert geprüft werden.