Schadensfall erklärt
Rohrbruch in der Wand – zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Kurzantwort
Die Wohngebäudeversicherung kann Bruchschäden an versicherten wasserführenden Rohren und Nässeschäden am Gebäude übernehmen. Entscheidend sind Ursache, Lage und Zugehörigkeit des Rohrs. Beweglicher Hausrat wird dagegen regelmäßig über die Hausratversicherung geprüft; Reparaturen am verschlissenen Rohr selbst sind nicht in jeder Ursache vollständig versichert.
Auf einen Blick
- Schadenart
- Rohrbruch und Leitungswasserschaden
- Worum geht es?
- Wasserrohr und Gebäudebestandteile
- Entscheidend im Tarif
- Bruchschäden an Rohren, Leitungswasser und Kosten der Leckortung
- Besonderheit
- Rohrbruch, Nässeschaden am Gebäude und beschädigter Hausrat sind getrennte Schadenpositionen
Rohrbruch in der Wand: Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung kann einen versicherten Bruch am Wasserrohr und die dadurch entstandenen Nässeschäden am Gebäude übernehmen. Zuerst muss jedoch geklärt werden, welches Rohr betroffen ist und warum Wasser ausgetreten ist.
Rohrbruch und Leitungswasser sind nicht dasselbe
Die VGB-Musterbedingungen unterscheiden Bruchschäden an bestimmten Rohren von Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Auch ohne sichtbaren Riss kann ein Nässeschaden versichert sein; umgekehrt ist nicht jede feuchte Wand ein Leitungswasserschaden.
Wo verläuft das beschädigte Rohr?
Rohre innerhalb des Gebäudes sind anders geregelt als Leitungen außerhalb oder auf dem Grundstück. Zu- und Ableitungsrohre, Heizungsrohre und Fußbodenheizungen müssen anhand des konkreten Vertrags eingeordnet werden.
Welche Kosten gehören zum Schaden?
Erforderliche Leckortung, Freilegung, Trocknung und Wiederherstellung können versichert sein. Die Sanierung ohnehin verschlissener Leitungen oder nicht versicherter Rohrabschnitte ist davon zu trennen.
Beschädigte Wände, Estrich und fest eingebaute Teile gehören zum Gebäude. Bewegliche Möbel und andere Hausratsachen werden regelmäßig über eine Hausratversicherung geprüft.
Sofortmaßnahmen bei austretendem Wasser
- Wasser abstellen und Stromgefahr beachten
- Notdienst nur für notwendige Sicherung beauftragen
- Wasserweg und Schäden fotografieren
- defekte Teile und Messprotokolle sichern
- größere Sanierung mit dem Versicherer abstimmen
Zahlt die Gebäudeversicherung auch die neue Leitung?
Sie kann die erforderliche Reparatur des versicherten Bruchschadens übernehmen. Eine vollständige Modernisierung alter Leitungen ist nicht automatisch versichert.
Was ist mit beschädigten Möbeln?
Sie sind Hausrat und müssen grundsätzlich getrennt über die Hausratversicherung geprüft werden.
Versicherungsschutz
Wann zahlt die Versicherung?
Wann wird meist gezahlt?
Das Rohr und seine Lage müssen vom Vertrag erfasst sein. Versicherbar sind nach den VGB-Musterbedingungen frost- oder sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren sowie bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser. Leckortung, Freilegung, Trocknung und Wiederherstellung müssen erforderlich und dokumentiert sein.
Wann wird meist nicht gezahlt?
Nicht jeder Feuchtigkeitsschaden ist Leitungswasser: Grundwasser, Niederschlag, Erdfeuchte und allmähliches Eindringen können ausgeschlossen sein. Rohre außerhalb des Gebäudes oder auf dem Grundstück sind nur im vereinbarten Umfang erfasst. Verschleiß, Korrosion und die bloße Sanierung alter Leitungen dürfen nicht ungeprüft dem Versicherungsfall zugerechnet werden.
Was solltest du jetzt tun?
Wasserzufuhr abstellen, Stromgefahren beachten und bei Bedarf Notdienst rufen. Schadenstelle und Wasserverlauf fotografieren, beschädigte Teile aufbewahren und Notreparaturen dokumentieren. Versicherer vor größeren Freilegungs- oder Sanierungsarbeiten informieren. Hausrat- und Mietschäden getrennt erfassen.
Wo Versicherungen häufig Probleme machen
Oft ist zunächst unklar, ob tatsächlich ein Rohr gebrochen ist oder nur eine undichte Verbindung vorliegt. Auch die Lage vor oder hinter der Gebäudegrenze, Ableitungsrohre und Fußbodenheizungen können unterschiedlich geregelt sein. Kosten für Ursache, Zugang, Trocknung und Wiederherstellung sind getrennt auszuweisen.
Prüfe deinen Versicherungsschutz
1. Welche Zu- und Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Gebäudes sind versichert?
2. Sind Leckortung, Freilegung, Trocknung und Wiederherstellung erfasst?
3. Welche Ausschlüsse gelten für Korrosion, Dichtungen, Grundwasser oder Regenwasser?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Fordere eine genaue Einordnung von Rohr, Lage, Ursache und abgelehnter Kostenposition. Reiche Leckortungsbericht, Fotos, Messprotokolle, defekte Rohrteile und getrennte Rechnungen nach. Prüfe, ob nur das Rohr selbst oder auch Nässeschäden und notwendige Zugangskosten abgelehnt wurden. Bei größeren Schäden kann ein unabhängiger Sachverständiger helfen.