Schadensfall erklärt
Sturm deckt Dach ab – zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Kurzantwort
Deckt ein Sturm das Dach ab, kann die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach und versicherte Folgeschäden am Gebäude übernehmen. In den GDV-Musterbedingungen gilt Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Der Nachweis kann auch über Schäden in der Umgebung oder das typische Schadenbild geführt werden; Vorschäden und mangelhafte Instandhaltung bleiben gesondert zu prüfen.
Auf einen Blick
- Schadenart
- Sturm- und Gebäudefolgeschaden
- Worum geht es?
- Dach und weitere Gebäudebestandteile
- Entscheidend im Tarif
- Sturm ab Windstärke 8, unmittelbare Sturmeinwirkung und Folgeschäden
- Besonderheit
- Windstärke, Schadenbild und vorhandene Dachmängel müssen getrennt beurteilt werden
Sturm deckt das Dach ab: Zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Wird das Dach durch Sturm beschädigt, kann die Wohngebäudeversicherung die erforderliche Reparatur und versicherte Folgeschäden am Gebäude übernehmen. Entscheidend ist, dass ein versichertes Sturmereignis den Schaden verursacht hat.
Ab wann gilt Wind als Sturm?
Die VGB-Musterbedingungen definieren Sturm als wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Der Nachweis kann durch Wetterdaten, gleichartige Schäden in der Nachbarschaft oder das typische Schadenbild erfolgen.
Welche Folgeschäden sind versichert?
Dringt Regen ein, nachdem der Sturm Dachziegel oder Dachhaut beschädigt hat, können daraus entstehende Gebäudeschäden mitversichert sein. Beweglicher Hausrat wird dagegen über die Hausratversicherung geprüft.
Ist Regen durch ein bereits vorher undichtes Dach eingedrungen, fehlt möglicherweise der erforderliche Zusammenhang mit dem Sturm.
Vorschaden oder neue Sturmbeschädigung?
Alter und Wartungszustand des Dachs sind wichtig, schließen einen neuen Sturmschaden aber nicht automatisch aus. Ersetzt wird der nachweisbare zusätzliche Schaden; eine ohnehin fällige Komplettsanierung ist davon zu trennen.
Nach dem Sturm sicher handeln
- Gefahrenbereich absperren
- notwendige Notabdichtung veranlassen
- Dach, Innenräume und Umgebung fotografieren
- herabgefallene Teile aufbewahren
- endgültige Reparatur abstimmen
Brauche ich eine amtliche Windmessung am Haus?
Nicht zwingend. Auch regionale Messdaten, Umgebungsschäden und das Schadenbild können den Nachweis unterstützen.
Zahlt die Gebäudeversicherung durchnässte Möbel?
Grundsätzlich nicht als Gebäudeschaden. Bewegliche Sachen gehören in die Prüfung der Hausratversicherung.
Versicherungsschutz
Wann zahlt die Versicherung?
Wann wird meist gezahlt?
Das Sturmrisiko muss versichert sein. Nach den VGB-Musterbedingungen liegt Sturm ab Windstärke 8 vor. Versichert können unmittelbare Sturmschäden sowie bestimmte Folgeschäden sein, wenn Gebäudeteile durch den Sturm beschädigt wurden. Der Zusammenhang muss anhand Wetterdaten, Umgebungsschäden oder Schadenbild plausibel sein.
Wann wird meist nicht gezahlt?
Schäden durch normalen Verschleiß, undichte oder mangelhaft unterhaltene Dächer sind nicht allein deshalb Sturmschäden, weil es windig oder regnerisch war. Eindringender Regen ohne vorherige versicherte Dachbeschädigung kann ausgeschlossen sein. Gartenmöbel, Fahrzeuge und beweglicher Hausrat gehören nicht automatisch zur Gebäudeversicherung.
Was solltest du jetzt tun?
Gefahrenbereich absperren und Feuerwehr oder Dachnotdienst bei akuter Gefahr rufen. Nur notwendige Notabdichtungen durchführen lassen. Dach, herabgefallene Teile, Innenräume und Umgebung fotografieren und Teile aufbewahren. Wetterdaten und Zeugen notieren und Versicherer vor der endgültigen Reparatur informieren.
Wo Versicherungen häufig Probleme machen
Streit gibt es über die erreichte Windstärke, den genauen Zeitpunkt und vorbestehende Undichtigkeiten. Bei einem alten Dach muss unterschieden werden, was der Sturm neu beschädigt hat und welche Sanierung ohnehin erforderlich war. Innen- und Hausratschäden sind getrennt zu erfassen.
Prüfe deinen Versicherungsschutz
1. Ist Sturm versichert und welche Definition verwendet der Vertrag?
2. Sind notwendige Notabdichtung, Aufräumung und Folgeschäden eingeschlossen?
3. Welche Gebäudeteile, Nebengebäude und Außenanlagen sind erfasst?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Lass dir mitteilen, ob Windstärke, Kausalität oder ein Vorschaden bestritten wird. Reiche Wetterdaten, Fotos der Umgebung, Zeugenaussagen und eine Dachdeckerstellungnahme nach. Trenne neue Sturmschäden von Wartungs- oder Sanierungsbedarf. Bei hohen Kosten kann ein unabhängiger Sachverständiger sinnvoll sein.