Schadensfall erklärt
Photovoltaikanlage durch Sturm beschädigt – wer zahlt?
Kurzantwort
Wird eine Photovoltaikanlage durch Sturm beschädigt, kann Schutz über die Wohngebäudeversicherung oder eine separate Photovoltaikversicherung bestehen. Entscheidend ist, ob die Anlage im Vertrag als versicherte Sache erfasst ist. Ertragsausfall, innere Betriebsschäden und Mehrkosten sind nicht automatisch in der normalen Sturmdeckung enthalten.
Auf einen Blick
- Schadenart
- Sturmschaden an einer Photovoltaikanlage
- Worum geht es?
- eigene Photovoltaikanlage
- Entscheidend im Tarif
- Mitversicherung der Anlage, Sturmdeckung und optionaler Ertragsausfall
- Besonderheit
- Sachschaden an der Dachanlage und entgangener Stromertrag sind getrennte Leistungsbereiche.
Nach einem Sturm sind Solarmodule verschoben, Halterungen verbogen oder Kabel und Wechselrichter beschädigt. Eine fest mit dem Haus verbundene Photovoltaikanlage kann über die Wohngebäudeversicherung geschützt sein. Das gilt aber nur, wenn die Anlage im Vertrag erfasst ist und der Schaden auf eine versicherte Sturmwirkung zurückgeht.
Neben dem Sachschaden kann die Anlage zeitweise keinen Strom produzieren. Ein Ertragsausfall ist eine eigene Position und nicht automatisch über jede Gebäudeversicherung mitversichert.
Sturmwirkung und Montagefehler müssen technisch getrennt werden
Die üblichen Gebäudeversicherungsbedingungen definieren Sturm über eine bestimmte Windstärke beziehungsweise vergleichbare Nachweise. Wetterdaten und Schäden an anderen Gebäuden können das Ereignis belegen.
Lösen sich Module schon bei geringer Belastung, kann eine mangelhafte Befestigung oder fehlerhafte Montage mitursächlich sein. Das schließt einen Sturmschaden nicht automatisch aus, verlangt aber eine technische Prüfung von Halterung, Dachbefestigung und Bruchbild.
Hat ein Installationsbetrieb die Anlage mangelhaft montiert, können zusätzlich Gewährleistungs- oder Haftpflichtansprüche bestehen. Diese Verantwortung ist von der Leistung der Gebäudeversicherung zu trennen.
Module, Unterkonstruktion und Dach können unterschiedlich beschädigt sein
Zum Sachschaden können Module, Unterkonstruktion, Verkabelung, Wechselrichter und fest verbundene technische Einrichtungen gehören, wenn sie versichert sind. Auch das Dach kann durch gelöste Bauteile oder eindringendes Wasser beschädigt werden.
Ein äußerlich intaktes Modul kann elektrische Schäden oder Mikrorisse aufweisen. Sichtprüfung allein genügt deshalb nicht immer. Messprotokolle, Kennlinienprüfung oder Wärmebildaufnahmen können Funktionsverluste belegen.
Dachreparatur, Demontage der Anlage, Prüfung und Wiedermontage sollten im Angebot getrennt erscheinen. So wird erkennbar, welche Arbeiten unmittelbar durch den Sturm erforderlich wurden.
Die Anlage muss im Gebäude- oder Spezialvertrag eingeschlossen sein
Manche Gebäudeversicherungen erfassen fest installierte Photovoltaikanlagen automatisch oder nach Anzeige, andere verlangen einen besonderen Einschluss. Versicherungssumme, Anlagenleistung und nachträgliche Erweiterungen müssen aktuell sein.
Eine spezielle Photovoltaikversicherung kann zusätzliche Gefahren wie Bedienfehler, bestimmte technische Schäden oder Diebstahl abdecken. Bestehen mehrere Verträge, ist der Schaden vollständig zu melden; eine doppelte Entschädigung gibt es nicht.
Bei gepachteten oder fremdfinanzierten Anlagen muss geklärt werden, wer Eigentümer, Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigter ist. Der Grundstückseigentümer ist nicht automatisch Eigentümer aller technischen Komponenten.
Ertragsausfall und Einspeiseverlust sind eigene Schadenpositionen
Während Reparatur und Ersatz kann die Anlage weniger oder keinen Strom erzeugen. Ein solcher Ertragsausfall wird nur ersetzt, wenn der Vertrag eine entsprechende Deckung enthält. Die normale Erstattung beschädigter Module umfasst ihn nicht automatisch.
Vergleichswerte aus Vorjahren, Wechselrichterdaten, Anlagenleistung, Wetter und Dauer der Betriebsunterbrechung können den Ausfall belegen. Eine pauschale Hochrechnung mit dem maximalen Jahresertrag ist nicht ausreichend.
Auch vermiedener Eigenverbrauch und entgangene Einspeisevergütung müssen getrennt und ohne Doppelzählung berechnet werden. Reparaturverzögerungen sollten mit Auftrag, Lieferzeit und Freigaben dokumentiert sein.
Anlage sichern und Betriebsdaten unverändert aufbewahren
- Gefahrenbereich unter losen Modulen absperren.
- Anlage nur durch Fachkräfte spannungsfrei schalten lassen.
- Module, Halterungen, Dach und Kabel fotografieren.
- Wechselrichter-, Fehler- und Ertragsdaten sichern.
- Wetterdaten und Schäden in der Umgebung dokumentieren.
- Angebote nach Dach, Technik und Ertragsausfall trennen.
Lehnt die Versicherung ab, sollte sie konkret benennen, ob Sturm, Mitversicherung der Anlage, Montagezustand oder Ertragsausfall streitig ist. Je nach Grund helfen Wetterdaten, Montageunterlagen, elektrische Prüfberichte oder eine genauere Ausfallberechnung.
Versicherungsschutz
Wann zahlt die Versicherung?
Wann wird meist gezahlt?
Eine Leistung kommt infrage, wenn die Anlage versichert ist, eine bedingungsgemäße Sturmwirkung den Schaden verursacht hat und Reparatur sowie notwendige Nebenarbeiten belegt sind. Für Ertragsausfall muss eine entsprechende Zusatzdeckung vereinbart sein.
Wann wird meist nicht gezahlt?
Nicht gemeldete oder nicht mitversicherte Anlagen können außerhalb des Vertrags liegen. Verschleiß, Herstellungsfehler, reine Minderleistung und Wechselrichterdefekte ohne versicherte Ursache sind keine automatischen Sturmschäden. Ertragsausfall setzt eine besondere Vereinbarung voraus.
Was solltest du jetzt tun?
Anlage wegen Stromgefahr nicht selbst betreten oder öffnen. Fotos vom Boden aus sichern und Installateur sowie Netzbetreiber einbeziehen. Vertragsnachtrag, Anlagenrechnung, Inbetriebnahmeprotokoll, Ertragsdaten und Fachdiagnose bereithalten.
Wo Versicherungen häufig Probleme machen
Unklar sind häufig Gebäudebestandteil, Versicherungssumme, Eigentumsmodell und Einspeiseausfall. Dachschaden, Modulschaden und Ertragsverlust sollten getrennt beziffert werden.
Prüfe deinen Versicherungsschutz
1. Ist die Photovoltaikanlage ausdrücklich als versicherte Sache erfasst?
2. Welche Sturm-, Technik- und Ertragsausfalldeckung gilt?
3. Sind Gerüst, Demontage, Entsorgung und Mehrkosten eingeschlossen?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Fordere die genaue Einordnung der Anlage und der Schadenursache. Reiche Nachtrag, technische Diagnose, Winddaten und Ertragsaufzeichnungen nach. Trenne Sachreparatur, Dacharbeiten und Ertragsverlust in der Forderung.