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Schadensfall erklärt

Nachbarwohnung durch Bohrung beschädigt – wer zahlt?

Kurzantwort

Bohrt ein Mieter versehentlich eine Leitung oder durch eine Wand und beschädigt dadurch die Nachbarwohnung, kann er für den unmittelbar verursachten Fremdschaden haften. Die Privathaftpflicht kann je nach Schadenposition Mietsach- und sonstige Sachschäden übernehmen. War der Leitungsverlauf nicht erkennbar oder falsch dokumentiert, kann zusätzlich die Verantwortung anderer Beteiligter zu prüfen sein.

Auf einen Blick

Schadenart
Sach- und Wasserschaden durch Bohrung
Worum geht es?
Leitung, Mietwohnung und Nachbarwohnung
Entscheidend im Tarif
Mietsachschäden, Schäden an Dritten und häusliche Abwässer
Besonderheit
Schaden an der eigenen Mietwohnung und Folgeschaden beim Nachbarn sind getrennt einzuordnen

Beim Bohren wird eine Wasser-, Heizungs- oder Stromleitung getroffen. Dadurch können die eigene Mietwohnung, das Gebäude des Vermieters und die Wohnung darunter gleichzeitig betroffen sein. Trotzdem handelt es sich nicht um eine einzige Schadenposition: Leitungen und Wände, Sachen des Nachbarn und eigener Hausrat sind getrennt einzuordnen.

Wer ohne ausreichende Prüfung bohrt und eine Leitung trifft, kann haften. War der Leitungsverlauf völlig ungewöhnlich, ein Plan falsch oder arbeitete ein beauftragter Betrieb, können weitere Verantwortliche hinzukommen.

Vor dem Bohren sind erkennbare Leitungswege zu beachten

Anschlüsse, Installationszonen und vorhandene Pläne geben Hinweise auf Wasser- und Stromleitungen. Je nach Stelle kann ein geeignetes Ortungsgerät erforderlich sein. Wer unmittelbar über einer Steckdose oder neben einem Wasseranschluss blind bohrt, setzt ein naheliegendes Risiko.

Eine Haftung folgt dennoch nicht automatisch aus jedem Leitungstreffer. Verläuft die Leitung entgegen üblichen Erwartungen oder waren verlässliche Unterlagen falsch, muss geprüft werden, welchen Beteiligten welcher Fehler vorzuwerfen ist.

Mieter, Handwerker und Vermieter können unterschiedlich verantwortlich sein

Bohrt der Mieter selbst, steht sein Verhalten im Mittelpunkt. Hat er einen Fachbetrieb beauftragt, kann dessen Betriebshaftpflicht für einen Ausführungsfehler zuständig sein. Der Vermieter kann betroffen sein, wenn er fehlerhafte Pläne bereitstellte oder eine erkennbare mangelhafte Installation nicht beseitigte.

Diese Möglichkeiten dürfen nicht vorschnell zu einer pauschalen Schuldverteilung führen. Fachbericht, Leitungsverlauf und Auftrag sind die Grundlage der Prüfung.

Gebäudeschaden und Nachbarschaden getrennt melden

Die beschädigte Leitung, geöffnete Wand und Trocknung betreffen Gebäudeteile des Vermieters und können gegenüber dem Mieter Mietsachschäden sein. Möbel und Elektrogeräte des Nachbarn sind gewöhnliche Fremdschäden.

Die Privathaftpflicht kann beide Anspruchsgruppen prüfen, wenn der Bohrende schuldhaft handelte und der Tarif die Position erfasst. Eigene Sachen des Bohrenden ersetzt sie nicht.

Nur notwendige Arbeiten gehören zum Bohrschaden

Erforderlich können Ortung, Notreparatur, Trocknung und Wiederherstellung der geöffneten Fläche sein. Eine ohnehin sanierungsbedürftige Leitung muss nicht vollständig auf Kosten des Verursachers erneuert werden.

Rechnungen sollten Ursachenbeseitigung, Trocknung und Wiederherstellung trennen. Bei Stromleitungen sind Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar auszuweisen.

Sicherheit geht vor vollständiger Dokumentation

Bei Wasser ist die Zufuhr abzustellen; bei einer getroffenen Stromleitung darf die Stelle nicht berührt werden. Vermieter, Hausverwaltung, Nachbarn und erforderlicher Notdienst müssen sofort informiert werden.

Fotos vor und während der Öffnung sowie das beschädigte Leitungsstück sollten gesichert werden. Eine konkrete Kostenzusage ist in der Akutsituation nicht erforderlich.

Unmittelbar nach dem Leitungstreffer

  • Bohrmaschine stoppen und Gefahrenbereich sichern.
  • Wasser beziehungsweise Strom fachgerecht abstellen lassen.
  • Vermieter, Nachbarn und Notdienst informieren.
  • Bohrstelle, Leitungslage und Wasserweg fotografieren.
  • Gebäude-, Nachbar- und Eigenschäden getrennt erfassen.

Versicherungsschutz

Wann zahlt die Versicherung?

Wann wird meist gezahlt?

Eine Leistung kommt infrage, wenn die Bohrung fahrlässig war, dadurch ein ersatzpflichtiger Schaden entstand und die jeweilige Position vom Haftpflichttarif erfasst ist. Erforderliche Ortungs-, Reparatur-, Trocknungs- und Wiederherstellungskosten müssen dem Ereignis zugeordnet werden.

Wann wird meist nicht gezahlt?

Ohne vorwerfbare Pflichtverletzung besteht nicht automatisch Haftung, etwa wenn eine Leitung entgegen technischen Erwartungen oder fehlerhaften Plänen verlief. Vorsatz, nicht versicherte gewerbliche Arbeiten oder bestimmte Anlagen können ausgeschlossen sein. Eine ohnehin nötige Sanierung ist nicht Teil des Bohrschadens.

Was solltest du jetzt tun?

Bohrung sofort stoppen, Wasser oder Strom abstellen und bei Gefahr Notdienst rufen. Informiere Vermieter, Hausverwaltung und Nachbarn. Fotografiere Bohrstelle und Wasserweg, bewahre beschädigte Leitungsteile auf und lasse die Ursache fachlich dokumentieren.

Wo Versicherungen häufig Probleme machen

Unklar sind oft Leitungsverlauf, Einsatz eines Ortungsgeräts und Verantwortlichkeit für fehlerhafte Pläne. Gebäudeversicherung und Haftpflicht können zunächst unterschiedliche Teile regulieren; ein späterer Ausgleich zwischen ihnen entscheidet nicht über Sofortmaßnahmen.

Prüfe deinen Versicherungsschutz

1. Sind Mietsachschäden und Schäden an Nachbarwohnungen erfasst?
2. Welche Regeln gelten für Wasser-, Strom- und Heizungsleitungen?
3. Welche Nachweise werden für Leckortung, Trocknung und Reparatur verlangt?

Wenn die Versicherung nicht zahlen will

Fordere eine positionsgenaue Begründung. Reiche Leitungspläne, Fachbericht, Fotos und getrennte Rechnungen nach. Wird fehlendes Verschulden oder ein Gebäudemangel behauptet, sollte die Verantwortung des Vermieters oder ausführenden Betriebs geprüft werden.

Quellen